Allgemeine Geschäftsbedingungen vom Autopflege-Service Wolff
§1
Gegenstand der Geschäftsbedingungen
Gegenstand der nachfolgenden Bedingungen ist die Fahrzeugaufbereitung,
insbesondere das Reinigen und Pflegen von Kraftfahrzeugen aller Art,
soweit dies gesetzlich zulässig ist. Die angebotenen Leistungen werden ausschließlich zu den jeweils gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Autopflege-Service Wolff (in Folge Auftragnehmer
genannt) erbracht.
§2
Terminvereinbarungen/Auftragserteilung
Terminvereinbarungen werden
grundsätzlich in gegenseitigem Einverständnis beider Vertragsparteien getroffen und richten sich nach der Auftragslage des Auftragnehmers. Terminvereinbarungen stellen gleichzeitig
Auftragserteilungen durch den Auftraggeber dar und werden im
rechtlichen Sinne auch als solche angesehen.
§3
Nichteinhaltung einer Terminvereinbarung
a) Terminvereinbarungen sind für
beide Vertragspartner bindend und
behalten ihre Gültigkeit bis zu dem vereinbarten Termin, wenn sie
nicht mindestens zwei Werktage (Montag - Samstag) vor dem
Erfüllungsdatum von einer Seite der Vertragsparteien aufgekündigt
werden.
b) Falls Termine vom Auftraggeber nicht spätestens zwei Werktage vor
dem vereinbarten Termin aufgekündigt werden, kann der Auftragnehmer
eine Ausfallpauschale von 20% des Auftragswertes, mindestens jedoch
in Höhe von € 20,-- geltend machen.
c) Wenn aufgrund höherer Gewalt
und/oder behördlichen Anordnungen eine
Terminvereinbarung nicht eingehalten werden kann, entfällt für beide Vertragsparteien eine dadurch bedingte Schadenersatz- oder Erfüllungspflicht.
d) Schadenersatzansprüche ergeben sich wohl aus § 3 a + b, nicht aber aus § 3c.
§4
Zahlungsbedingungen / Zahlungsvereinbarungen
a) Die Zahlung hat unmittelbar
nach Auftragserfüllung bar an den
Auftragnehmer oder per Überweisung auf das auf der Rechnung
angegebene Konto ohne Abzug zu erfolgen. Eine Angabe der
Mehrwertsteuer ist lt. § 19 UStG für Kleinunternehmer nicht
erforderlich und erfolgt daher nicht.
b) Ausnahmen zur Zahlungsfrist
sind möglich, müssen jedoch zur
Rechtsgültigkeit schriftlich vereinbart werden
§5
Reklamationen
a) Die durchgeführten Leistungen des Auftragnehmers werden zusammen mit dem Auftraggeber bei Übergabe des
Fahrzeuges überprüft und gemeinsam abgenommen. Reklamationen können nur unverzüglich nach erbrachter Arbeit – spätestens bei Fahrzeugübergabe - geltend gemacht werden. Reklamationen sind vom
Auftraggeber vor Ort und unverzüglich im Beisein des Auftragnehmers schriftlich festzuhalten.
b) Bei einer berechtigten Reklamation hat der Auftragnehmer das Recht
zur Nachbesserung. Bei erfolglosem Nachbesserungsversuch wird vom
Auftragnehmer ein angemessener Preisnachlass gewährt. Der Anspruch
auf Nachbesserung erlischt mit Verlassen des Fahrzeugübergabeortes.
§6
Haftung und Garantie
a) Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Schäden, die vor der
Fahrzeugaufbereitung oder -pflege an dem betreffenden Fahrzeug schon
vorhanden waren. (z.B. Karosserieschäden, Kratzer und Beulen, schadhafte Felgen,
Antennen, Außenspiegel, loses und schadhaftes Interieur oder Zubehör, etc.)
b) Der Auftragnehmer übernimmt
keine Garantie für den Erfolg der von
ihm am Kraftfahrzeug ausgeführten Arbeiten.
c) Aus versicherungstechnischen Gründen übernimmt der Auftragnehmer
keine Haftung für Fahrzeuge, die von ihm im Rahmen eines vom Auftraggeber gewünschten Hol- und Bringservice überführt werden.
§7
Formalien und schriftliche Absicherung
a) Bevor die Arbeit am Kraftfahrzeug des Kunden aufgenommen werden kann, ist auf Verlangen des Auftragnehmers vom Kunden das Formular
„Auftragsbestätigung“ gegenzuzeichnen. Dieses dient der rechtlichen Absicherung des Auftragnehmers.
b) Mit der Unterzeichnung des
Formulars, bestätigt der Kunde die
Richtigkeit der Angaben und akzeptiert diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen bzw. die auf der Auftragsbestätigung
vermerkten außerordentlichen Vereinbarungen.
c) Nach erfolgter Fahrzeugübergabe nach Auftragserledigung kann der
Auftragnehmer den Auftraggeber um eine schriftliche Bestätigung der
ordnungsgemäßen Erledigung des Auftrages bitten, die ebenfalls der
rechtlichen Absicherung des Auftragnehmers dient.
§8
Preise/Pauschalpreise
a) Die Preise richten sich im
Allgemeinen nach dem Zustand des
Kraftfahrzeugs vor Beginn der Reinigung/Pflege. Alle Preise, sofern
Sie nicht mit dem Kunden abgesprochen sind, entsprechen
Serviceleistungen für Fahrzeuge mit normalem Verschmutzungsgrad.
b) Preisangaben auf
Informationsunterlagen des Auftragnehmers dienen
lediglich zur Orientierung und können je nach Fall stark von den
genannten Preisen der Informationsunterlagen abweichen.
c) Die endgültigen Preise der zu
erbringenden Leistungen werden
unmittelbar vor Beginn der Arbeiten festgelegt und auf der
Auftragsbestätigung vermerkt.
d) Der Kunde akzeptiert diese Preise
mit seiner Unterschrift auf der
Auftragsbestätigung bzw. der getroffenen Preisvereinbarung.
§9
Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
a) Diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen haben Gültigkeit soweit
keine anderweitige Vereinbarung zwischen den Geschäftsparteien
getroffen wurde.
b) Vereinbarungen, die von den hier
aufgeführten Bedingungen abweichen,
sind schriftlich zu verfassen.
c) Anderweitige Vereinbarungen, die
einen oder mehrere Teile der
Geschäftsbedingungen betreffen, haben keinen Einfluss auf die
Gültigkeit der übrigen Bedingungen. Änderungen und Irrtümer sind
vorbehalten. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen nach
deutschem Recht.
Stand 01.08.2012 , Änderungen und Irrtümer vorbehalten.
Gerichtsstand ist der Sitz des Autopflege - Service Wolff